mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
24.07.2017; 13:32 Uhr
Recht auf Vergessenwerden: Französisches Gericht ruft EuGH an
Streit um globale Entfernung beanstandeter Links aus Google's Suchergebnissen

Die französische Datenschutzbehörde Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) hatte im Mai 2015 von Google gefordert, die örtliche Reichweite des Löschungsanspruchs gegen Suchmaschinen, das so genannte »Recht auf Vergessenwerden im Internet«, auszuweiten. Die CNIL ist der Ansicht, der Anspruch auf Löschung von Links dürfe sich nicht auf EU-Domains beschränken. Die Forderung geht auf das im Mai 2014 ergangene Urteil des EUGH zum »Recht auf Vergessenwerden im Internet« zurück. Danach hat Google unter bestimmten Umständen Einträge mit persönlichen Daten aus dem Suchindex auf Verlangen der Betroffenen zu löschen (ZUM 2014, 559 - veröffentlicht auf Beck Online; vgl. auch Meldung vom 19. Mai 2014).

Im März 2016 legte die CNIL Google bereits eine Strafe i.H.v. 100.000 € auf, da unter das „Recht auf Vergessenwerden“ fallende Suchergebnisse zwar innerhalb der EU, nicht aber weltweit gelöscht worden waren. Hiergegen ging Google vor dem höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs, dem Conseil d’Etat, mit der Begründung vor, dass die Interpretation des „Rechts auf Vergessenwerden“ durch die französischen Behörden nur innerhalb Frankreichs, nicht jedoch auch für andere Länder gelten könne (vgl. Meldung vom 23. Mai 2016).

Wie »Heise Online« berichtet, muss der EuGH nun im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens prüfen, ob Google die Links in bestimmten Ländern, in der gesamten EU oder sogar weltweit sperren muss. Ferner müsse sich der EuGH mit der Frage befassen, ob Google Nutzer mit IP-Adressen aus bestimmten Ländern daran hindern müsse, die Links zu sehen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5902:

https://www.urheberrecht.org/news/5902/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.