mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
07.09.2017; 21:43 Uhr
»Spiegel TV« erwirkt einstweilige Verfügung gegen ARD-Magazin »Panorama«
Vorgehen von »Panorama« nicht durch das Zitatrecht gedeckt

Das LG Hamburg hat dem ARD-Magazin »Panorama« per einstweiliger Verfügung untersagt, eine Szene zu zeigen, die exklusiv in einer G20-Dokumentation des »Spiegel TV Magazin« gezeigt worden war (Az.: 308 O 287/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Die Szene zeigt auf Anwohner einschlagende Polizisten und sollte als Beleg für einen »Panorama«-Beitrag dienen, der sich mit Polizei-Gewalt während des G20-Gipfels befasste. Eine Anfrage des NDR zur Freigabe des Materials zur Veröffentlichung als sog. Fremdmaterial bei »Panorama« hatte »Spiegel TV« zuvor ausdrücklich abgelehnt.

In der mündlichen Verhandlung sei ein »berechtigtes Interesse des Urhebers« an der Exklusivität des Materials deutlich gemacht worden, so der Vorsitzende Richter einer Meldung des Onlineportals »Meedia« zufolge. Insgesamt sei die Beeinträchtigung der Interessen des innerhalb der ARD für »Panorama« verantwortlichen NDR weniger schwerwigend gewesen als die Interessenbeeinträchtigung von »Spiegel TV«. Bei der Szene handele es sich um exklusiv aufgenommenes Spiegel-TV-Material, das ein Kamerateam unter großen persönlichen Risiken gedreht hatte.

Der NDR berief sich auf das Zitatrecht und eine in diesem Zusammenhang ergangene Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 zur Zulässigkeit der Übernahme von Ausschnitten eines Exklusivinterviews (ZUM-RD 2016, 214; vgl. Meldung vom 17. Dezember 2015). Dem folgte das LG Hamburg nicht. Insbesondere habe der NDR nicht überzeugend erklären können, weshalb die strittige Szene für den Bericht unerlässlich gewesen sei. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5914:

https://www.urheberrecht.org/news/5914/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.