mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.10.2017; 20:37 Uhr
Fernsehschaffende protestieren gegen »aufwendungsneutrale« Erweiterung des Telemedienauftrags
»Katastrophe für die zukünftige Fernsehproduktion«

Auf ihrer Konferenz in Saarbrücken haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Absicht geäußert, im Zuge der 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages die Verweildauer in öffentlich-rechtlichen Mediatheken auszudehnen (vgl. Meldung vom 22. Oktober 2017). 

Der Bundesverband Regie (BVR) kritisert in seiner aktuellen Pressemitteilung insbesondere die Aussage der Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Malu Dreyer, die Verweildauer in öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten sei »aufwendungsneutral« auszuweiten. Darin sieht der BVR »einen unerträglichen Versuch, die Kreativen zum Teil sogar gesetzlich verbriefter Vergütungsansprüche zu berauben«. 

»Der Beschluss der Länder widerspricht in eklatanter Weise dem Geist des Rundfunkstaatsvertrages und des Grundgesetzes«, erklärt Dr. Jürgen Kasten, Geschäftsführer des BVR. »Im Rundfunkstaatsvertrag werden in einer Protokollnotiz ARD und ZDF ausdrücklich zu fairen terms of trade gegenüber Urhebern, ausübenden Künstlern und Produzenten aufgefordert und in Artikel 14 des Grundgesetzes wird auch bzw. gerade das geistige Eigentum besonders geschützt.« Dr. Michael Neubauer, Geschäftsführer des Bundesverbands Kinematografie (BVK) betont, »ARD und ZDF haben ohne die Kreativen kein frisches und qualitätsvolles Programm, sie können dann nur noch aus der Konserve senden und ihren wichtigen gesellschaftlichen Auftrag nicht mehr erfüllen«. »Genauso wenig, wie es eine ›aufwendungsneutrale‹ Demokratie gibt, können öffentlich-rechtliche Sendungen ›aufwendungsneutral‹ dem breiten Publikum zugänglich gemacht werden«, so Neubauer laut BVR

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5943:

https://www.urheberrecht.org/news/5943/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.