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14.11.2017; 18:53 Uhr
Grönemeyer-Streit: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bild-Verantwortliche
Strafrechtliche Schritte im Streit um Medienberichterstattung über angeblichen »Ausraster« des Sängers

Nach Informationen von »Meedia« hat Herbert Grönemeyer Strafanzeige gegen mehrere Verantwortliche der »BILD« erstattet. Es geht um eine Auseinandersetzung mit einem Fotografen und einem Kameramann im Jahr 2014. Angeblich hatte der Sänger am Flughafen Köln Bonn zwei Fotoreporter geschlagen und verletzt. Paparazzi filmten die Aktion und verkauften das Material an verschiedene Boulevardmedien.

Zivilrechtlich erwirkte Grönemeyer gegen drei Verlage bereits die Bestätigung einer einstweiligen Verfügung. Das LG Köln hat mit Urteilen vom 5. Juli 2017 die Medienberichterstattung über die Auseinandersetzung weitestgehend verboten (vgl. Meldung vom 6. Juli 2017). Ein Berufungsverfahren läuft noch. Gegen die »BILD«-Chefredakteure und gegen Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Axel Springer Konzerns hat Grönemeyer laut »Meedia« mittlerweile Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 33 KunstUrhG gestellt. Der Sänger sehe sein Recht am eigenen Bild verletzt. Die folgende Veröffentlichung hätte demnach seiner Zustimmung bedurft. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin habe Ermittlungen gegen mehrere Verantwortliche des Boulevardmediums bestätigt.

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[IUM/ct]

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