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23.11.2017; 21:41 Uhr
Schweiz: Bundesrat verabschiedet Vorlage zur Revision des Urheberrechts
Keine Einführung von Netzsperren

In der Schweiz hat der Bundesrat am 22. November 2017 einen Gesetzesentwurf zur Revision des Urheberrechts verabschiedet. Die Abstimmung im Parlament steht noch aus. Der Gesetzentwurf basiert auf einem Kompromiss, auf den sich eine Arbeitsgruppe bestehend aus Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzern und Konsumenten (»Agur12«) im vergangenen März geeinigt hatte.

Neben mehreren weiteren Anpassungen in einzelnen Bereichen stehen insbesondere zwei Maßnahmen zur Bekämpfung von Piraterie im Mittelpunkt des Gesetzesentwurfs. Erklärtes Ziel der Neuregelung ist es, die Interessen von Kulturschaffenden besser zu schützen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren. Ansatzpunkt sind hierbei die Schweizer Hosting Provider, nicht die Nutzer. Der Konsum illegaler Angebote zum persönlichen Gebrauch soll auch weiterhin nicht belangt werden.

Mittels einer sogenannten »Stay-down«-Pflicht inländischer Provider soll sichergestellt werden, dass einmal von den Servern entfernte illegale Angebote, nicht erneut hochgeladen werden. Zudem sollen die Rechteinhaber IP-Adressen datenschutzrechtlich dokumentieren dürfen, unter denen urheberrechtlich geschützte Werke illegal zum Download angeboten werden, um die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu vereinfachen. Dies betreffe insbesondere sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke, bei denen Nutzer dirket und anonym Daten austauschen. Nicht vorgesehen im Gesetzesentwurf sind dagegen Netzsperren. 

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