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04.12.2017; 20:23 Uhr
Internetauftritt: Radio Bremen gibt Unterlassungserklärung ab
Rechtsstreit um nicht-sendungsbezogene Presseähnlichkeit vor der Erledigung

In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit vier nordwestdeutschen Zeitungsverlegern über den Internetauftritt von Radio Bremen hat der Rundfunksender nun eine Unterlassungserklärung abgegeben. In der Sache ging es insbesondere um die Frage der Presseähnlichkeit der nicht-sendungsbezogenen Onlineangebote. Die Verleger des »Weser-Kuriers«, der »Nordsee-Zeitung«, des »Delmenhorster« und des »Osterholzer Kreisblatts« wandten sich mittels Unterlassungsklage gegen den Online-Auftritt des Senders am Beispiel der Webseiten vom 16. Januar 2017.

Nach Angaben der Verleger ließ das LG Bremen in seiner mündlichen Verhandlung Zweifel an der rundfunkstaatsvertraglichen Zulässigkeit des streitgegenständlichen Online-Angebots erkennen. Der Sender selbst betont in seiner Pressemitteilung, dass die hinsichtlich der Presseähnlichkeit von ihm abgegebene Unterlassungserklärung sich allein auf Onlineseiten von Radio Bremen vom 16. Januar 2017 beziehe, gegen die Klage erhoben worden war. Die streitgegenständlichen Seiten würden nicht mehr verbreitet werden und seien durch das überarbeitete Onlineangebot seit Anfang Juni 2017 erheblich weiterentwickelt worden. Da dort der Sendungsbezug konsequent ausgwiesen werde, sei der Vorwurf der nicht-sendungsbezogenen Presseähnlichkeit ausgeräumt. 

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[IUM/ct]

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