mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
11.12.2017; 20:33 Uhr
BGH zur Unterlassungsklage von Christian Wulff wegen Bildberichterstattung
Verhandlungstermin im Februar 2018

Der ehemalige Bundespräsident, Christian Wulff, wehrt sich gegen die Bildberichterstattung in Zeitschriften des Bauer Verlags. Am 13. Mai 2015 wurde in der Illustrierten »People« unter der Überschrift »Liebes-Comeback« ein Artikel über Wulff und seine Ehefrau veröffentlicht. Bebildert war der Artikel mit zwei Fotos, von denen das eine Wulff mit gefüllten Einkaufswagen, das zweite Wulff und seine Ehefrau am Auto zeigte. Eine Woche später wurde in der Zeitschrift »Neue Post« ein weiterer Artikel unter der Überschrift »Nach der Versöhnung - Christian Wulff - Wer Bettina liebt, der schiebt!« veröffentlicht. Der Artikel enthielt dasselbe Foto von Wulff mit gefülltem Einkaufswagen. 

Das OLG Köln folgte im Ergebnis den Vorinstanzen. Die Veröffentlichung der Bilder, die den Kläger bei einem privaten und für sich genommen belanglosen Vorgang zeigten und denen jeder Bezug zur politischen Tätigkeit des Klägers fehle, verletzten diesen in seiner Privatsphäre, so das Gericht. Die Beklagte verfolgt ihr Klageabweisungsbegehren mittels Revision weiter. Wie der BGH mittelt, findet die mündliche Verhandlung am 6. Februar 2018 statt (Az.: VI ZR 76/17)

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5970:

https://www.urheberrecht.org/news/5970/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.