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23.01.2018; 20:16 Uhr
Kopierlizenzen: GEMA, VG Musikedition und bdfm unterzeichnen Pauschalvertrag
Verwaltungsvereinfachung durch direkte Abrechnung über bdfm

»Der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) hat mit der GEMA und der VG Musikedition einen Pauschalvertrag zu Kopierlizenzen unterzeichnet, der es Mitgliedern des bdfm nun ermöglicht, zu günstigeren Konditionen gegenüber dem bisher bestehenden Gesamtvertrag Kopien von Noten herzustellen und zu verwenden.« Dies geben bdfm und VG Musikedition in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt. Der Pauschalvertrag ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Die Vereinbarung sehe vor, dass sich die urheberrechtliche Vergütung reduziert. Die Dokumentationspflicht seitens der Musikschulen gegenüber der GEMA entfalle, da die Schülerzahlen direkt durch den bdfm an die GEMA übermittelt werden. Der bdfm übernehme gegenüber der GEMA sämtliche administrativen Aufgaben und Pflichten einschließlich der Zahlung der Urheberrechtsvergütung. Zudem sei »der Umfang der Rechteeinräumung der Werke und Ausgaben, die vervielfältigt werden dürfen«, näher konkretisiert worden. 

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