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06.02.2018; 20:08 Uhr
BGH weist Klage des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff ab
Bildveröffentlichung von Bauer Media zulässig

Bauer Media hat sich vor dem BGH gegen den ehemaligen Bundespräsidenten, Christian Wulff, durchgesetzt. Der zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 6. Februar 2018 die Vorentscheidungen aufgehoben und die Klage abgewiesen (Az.: VI ZR 76/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Wulff wehrte sich gegen die Bildberichterstattung in Zeitschriften des Bauer Verlags. Am 13. Mai 2015 wurde in der Illustrierten »People« unter der Überschrift »Liebes-Comeback« ein Artikel über den ehemaligen Bundespräsidenten, Christian Wulff und seine Ehefrau veröffentlicht. Bebildert war der Artikel mit zwei Fotos, von denen das eine Wulff mit gefüllten Einkaufswagen, das zweite Wulff und seine Ehefrau am Auto zeigte. Eine Woche später wurde in der Zeitschrift »Neue Post« ein weiterer Artikel unter der Überschrift »Nach der Versöhnung - Christian Wulff - Wer Bettina liebt, der schiebt!« veröffentlicht. Der Artikel enthielt dasselbe Foto von Wulff mit gefülltem Einkaufswagen. 

»Die veröffentlichten Fotos waren dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG) zuzuordnen und durften deshalb von der Beklagten auch ohne Einwilligung des Klägers (§ 22 KunstUrhG) verbreitet werden, da berechtigte Interessen des Abgebildeten damit nicht verletzt wurden«, so der BGH in seiner Pressemitteilung. Die Vorinstanzen haben nach Ansicht des BGH rechtsfehlerhaft dem Persönlichkeitsrecht des Klägers den Vorrang vor der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Pressefreiheit der Beklagten eingeräumt. »Die Fotos weisen keinen eigenständigen Verletzungsgehalt auf, sondern zeigen den Kläger in einer unverfänglichen Alltagssituation und in einer Rolle eines fürsorglichen Familienvaters.«

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