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14.02.2018; 20:14 Uhr
EU-Leistungsschutzrecht: Kompromisslösung der Bulgarischen Ratspräsidentschaft
Vorschlag orientiert sich am deutschen Leistungsschutzrecht

Seit dem 1. Januar 2018 hat Bulgarien die Präsidentschaft im Europäischen Rat inne. Im Rahmen der Diskussion um eine neue Urheberrechtsrichtlinie hat die Bulgarische Ratspräsidentschaft nun eine Kompromisslösung zum europäischen Leistungsschutzrecht ausgearbeitet, die sich am deutschen Gesetz orientiert.

Der Kompromiss sieht drei Einschränkungen des Vorschlags der EU-Kommission vor, wie »IGEL« zusammenfasst: »Erstens soll sich das Leistungsschutzrecht nur noch gegen Service Provider im Internet richten, zweitens sollen diese Service Provider einzelne Wörter oder sehr kurze Textausschnitte aus dem Presseartikel lizenzfrei nutzen dürfen und drittens hat man die bisher vorgesehene Schutzfrist von 20 Jahren in Klammern gesetzt und will später noch einmal darüber reden.«

Da mehrere zuletzt veröffentlichte Studien das dem neuen Vorschlag stark ähnelnde deutsche Leistungsschutzrecht mindestens für wirkungslos betrachten (vgl. Meldungen vom 8. Januar 2018 und Meldung vom 12. Oktober 2017), sei fraglich, ob dieser Vorschlag unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit findet, so Beobachter. 

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[IUM/ct]

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