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18.02.2018; 21:36 Uhr
VG Magdeburg: Keine Auskunftsverweigerung wegen Urheberrechte Dritter
Recht auf Informationszugang trotz Verschwiegenheitsklausel

Das VG Magdeburg hat mit Urteil vom 23. Januar 2018 entschieden, dass Justizministerium Sachsen-Anhalt verpflichtet sei, Einsicht in ein Gutachten von Ernst & Young zur Privatisierung eines Gefängnisses zu gewähren. Die Auskunft kann nach Ansicht des Gerichts nicht wegen der Urheberrechte Dritter verweigert werden (Az.: 6 A 343/16 MD - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Geklagt hatte »FragDenStaat«, wie »Netzpolitik« berichtet. Das Justizministerium habe seine Ablehnung der Herausgabe vor allem darauf gestützt, dass nicht das Ministerium selbst, sondern Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young das Gutachten erstellt hatten. Nach Ansicht des Gerichts darf das Urheberrecht Dritter einer Akteneinsicht nicht im Wege stehen. Der Bericht der Wirtschaftsprüfer erreiche nicht die nötige Schöpfungshöhe. Jedenfalls würden weder das Erstveröffentlichungsrecht noch das Vervielfältigungsrecht davon berührt, dass auf Antrag Akteneinsicht gewährt werde. Auch die mit Ernst & Young vereinbarte Verschwiegenheitsklausel über den Inhalt des Gutachtens könne das Recht auf Informationszugang nicht ausschalten. 

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[IUM/ct]

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