»Münchner Note«: Museen fordern vereinfachte Sichtbarmachung ihrer Bestände im Netz
Museen, Bibliotheken und Archive haben in enger Zusammenarbeit mit der VG Bild-Kunst und anderen Partnern aus verschiedenen kulturellen Bereichen eine gemeinsame Position »zur vereinfachten Sichtbarmachung ihrer Sammlungsbestände im Internet« erarbeitet. Daraus entstand die »Münchner Note« vom 15. Februar 2018, die neben den Künstlerverbänden von einer Vielzahl namhafter Museen unterzeichnet wurde. Hintergrund ist, dass die gesamte Moderne sowie Gegenwartskunst angesichts bestehender rechtlicher Schwierigkeiten nicht dauerhaft online präsentiert werden kann. Die Unterzeichner fordern eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf deutscher und europäischer Ebene. Sie streben einen »fairen Ausgleich zwischen dem Interesse der Gesellschaft am Zugang zu Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken und den Rechten der Bildurheber« an.
Die Museen und bestandhaltenden Einrichtungen fordern »zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages eine vereinfachte gesetzliche Rahmenbedingung, die ihnen unbürokratisch Rechtssicherheit verschafft und zugleich die Rechteinhaber angemessen berücksichtigt«. Das sei nur durch eine Schrankenregelung erreichbar, die verwertungsgesellschaftspflichtig ausgestaltet ist. Zudem müsse gesichert sein, dass auch Nichtmitglieder der Verwertungsgesellschaft erfasst werden.
Dokumente:
- Pressemitteilung der Pinakotheken vom 15. Februar 2018
- Hintergrundinformationen der VG Bild-Kunst
- Meldung des Bayerischen Rundfunks vom 16. Februar 2018
- Meldung der SZ Online vom 19. Februar 2018
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6007:
https://www.urheberrecht.org/news/6007/
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