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27.02.2018; 21:02 Uhr
OLG Hamburg: Berufungsverhandlung um Böhmermanns »Schmähgedicht«
Berufungsgericht muss Streitfragen um Kunst- und Meinungsfreiheit neu beantworten

Der Streit um Jan Böhmermanns »Schmähgedicht« wird vor dem OLG Hamburg fortgesetzt. Die Vorinstanz hatte mit Urteil vom 10. Februar 2017 entschieden, dass bestimmte Passagen von Böhmermanns »Schmähgedicht« weiterhin nicht mehr veröffentlicht werden dürfen (ZUM-RD 2017, 412; vgl. Meldung vom 13. Februar 2017). Das Landgericht gab damit der Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in Teilen statt und bestätigte die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren (vgl. Meldung vom 19. Mai 2016).

In der Berufungschrift betont der TV-Satiriker Böhmermann, das Gedicht sei eine »künstlerische Einheit«, aus der man nicht Teile herauslösen könne. Das Gedicht habe nicht das Ziel, Erdogan »in seiner persönlichen Würde zu verletzen«, zitiert »Spiegel Online« aus dem Schriftsatz. Es habe einen ernsthaften Aussagekern, man müsse es auch vor dem Hintergrund der politischen Lage in der Türkei sehen. Dort werde die Meinungsfreiheit von Erdogan »repressiv unterdrückt«.

Erdogan legte Anschlussberufung ein. Das Werk sei eine »Hassrede«, ein »islamfeindlicher Text«. Das Stück verletze nicht nur Erdogan in seiner Würde, sondern das gesamte türkische Volk. Es befördere rassistische Vorurteile gegen Türken.

Die Berufungsverhandlung fand am 27. Februar 2018 statt (Az.: 7 U 34/17). Die Entscheidung bleibt abzuwarten.

Dokumente:

[IUM/ct]

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