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01.03.2018; 20:46 Uhr
EU-Kommission: Empfehlung zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet
Operative Maßnahmen für alle Formen illegaler Inhalte

Die EU-Kommission empfiehlt mit ihrer Mitteilung vom 1. März 2018 eine Reihe operativer Maßnahmen, die von den Online-Plattformen und den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind. Die Maßnahmen sollen der rascheren Erkennung und Entfernung illegaler Online-Inhalte, der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, vertrauenswürdigen Hinweisgebern und Strafverfolgungsbehörden sowie der Erhöhung der Transparenz und der Sicherheitsvorkehrungen für Bürger dienen. So empfiehlt die EU-Kommission für alle Formen illegaler Inhalte (vgl. Factsheet zur Empfehlung):

  • Klarere »Melde- und Abhilfeverfahren«
  • Effizientere Werkzeuge und proaktive Technologien
  • Stärkere Garantien zum Schutz der Grundrechte
  • Besonderes Augenmerk auf kleine Unternehmn
  • Engere Zusammenarbeit mit den Behörden

Bevor sie darüber entscheidet, ob Rechtsvorschriften notwendig sind, will die EU-Kommission die auf diese Empfehlung ergriffenen Maßnahmen überwachen und analysieren.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßt die Empfehlung zum Urheberrechtsschutz im Internet. »Die Bekämpfung rechtswidriger und urheberrechtsverletzender Inhalte ist eine vielschichtige Aufgabe, zu deren Bewältigung die Kommission heute mit ihrer Mitteilung einen wichtigen Baustein geliefert hat«, erklärt Dr. Harald Flemming, VPRT-Geschäftsführer.

Der IT-Verband Bitkom zeigt sich hingegen empört und warnt laut »Golem« vor »Zensurmaschinen«. Schwerstkriminelle Straftaten dürften nicht mit Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte »über einen regulatorischen Kamm geschoren werden«, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Bitkom warnt vor dem »tiefsten bislang dargewesenen Eingriff in unsere verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit«. 

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[IUM/ct]

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