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05.03.2018; 22:01 Uhr
OLG München: »BILD«-Pranger gegen Facebook-Hetzer unzulässig
Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung

Im Herbst 2015 hatten die »Bild« und »bild.de« unter der Überschrift »Bild stellt die Facebook-Hetzer an den Pranger« flüchtlingsfeindliche Kommentare von Facebook-Nutzern mit Profilbild und Klarnamen veröffentlicht. Mit Berufungsurteil vom 1. März 2018 hat das OLG München entschieden, dass die »BILD«-Zeitung einzelne »Facebook-Hetzer« nicht mit Foto an den journalistischen Pranger stellen durfte. Dies berichtet die »Süddeutsche Zeitung«.

Es handele sich zwar um Vorgänge der Zeitgeschichte nach dem KunstUhrG, allerdings gingen die berechtigten Interessen der Privatpersonen vor. Die Bildberichterstattung über Ereignisse der Zeitgeschichte finde dort ihre Grenze, wo die Rechte des Einzelnen schwerwiegend beeinträchtigt werden. In dem »Pranger« der »BILD« sah das Gericht so eine Beeiträchtigung, weil die Zeitung in ihrem Beitrag einzelne Personen aus einer Vielzahl an Gleichgesinnten herausgehoben habe. »Wenn im Text zwei Mal drin steht, dass hier jemand an den Pranger gestellt wird, dann fällt es mir schwer zu sagen: Hier wird niemand an den Pranger gestellt«, so der Vorsitzende Richter laut »SZ«. 

Der Axel Springer Verlag hat bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil (vgl. Meldung vom 22. März 2016) angekündigt, »notfalls bis zum BGH gehen zu wollen«. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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