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05.03.2018; 22:38 Uhr
OLG Frankfurt a.M.: Veröffentlichung von Fotos von Schumacher-Tochter rechtswidrig
Kein rechtfertigendes Informationsinteresse nach Familienrückzug aus Öffentlichkeit

Mit Urteil vom 22. Februar 2018 hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass mehrere Fotos, die Michael Schumachers Tochter mit ihrer Mutter bei einem Reitturnier zeigen, bei dem sie teilgenommen hatte, nicht mehr veröffentlicht werden dürfen (Az.: 16 U 87/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Die streitgegenständlichen Bilder zeigten das Zusammentreffen der Klägerin mit ihrer Familie am Rande des Turniergeschehens. Die Bilder stünden nicht mit der Berichterstattung über das Sportereignis im Zusammenhang, begründeten die Richter Online-Meldungen zufolge ihre Entscheidung. Das Turnier sei lediglich Vorwand für die Abbildung der Klägerin und die Veröffentlichung der Fotos gewesen.

Eine stillschweigende Einwilligung durch die Teilnahme an einem internationalen Turnier lehnte das OLG ab. Eine solche erstrecke sich nicht auf die Verbreitung von Bildnissen, die über das Turniergeschehen hinausgehen. Mangels hinreichendem Turnierbezug seien die Fotos auch nicht dem Begriff der Bildnisse der Zeitgeschichte zuzuordnen. Was das öffentliche Informationsinteresse angehe, sei zu respektieren, dass sich die Familie nach dem Unfall des Vaters aus der Öffentlichkeit zurückgezogen habe. 

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[IUM/ct]

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