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07.03.2018; 21:47 Uhr
OVG Koblenz: Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklich
Duales Rundfunksystem unionsrechtlich anerkannt

Das OVG Koblenz hat mit Beschluss vom 1. März 2018 entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags mit Unionsrecht vereinbar ist (Az.: 7 A 11938/17.OVG - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Ein Privatmann aus Trier wandte sich mit seiner Klage gegen die Erhebung von rückständigen Rundfunkbeiträgen durch den beklagten Südwestrundfunk (SWR). Der Kläger machte geltend, dass die Rundfunkbeitragserhebung verfassungswidrig und mit Unionsrecht unvereinbar sei. 

Dieser Auffassung folgte das OVG nicht. Das BVerwG habe bereits entschieden, dass der Anfang 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag für den privaten Bereich nicht der Zustimmung der EU-Kommission bedurft habe. Auch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste /2007/65/EG) stehe der Rundfunkbeitragserhebung nicht entgegen. Mit dem unionsrechtlich anerkannten dualen Rundfunksystem sei zwangsläufig eine unterschiedliche Finanzierung verbunden.

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[IUM/ct]

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