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27.03.2018; 21:55 Uhr
OLG Dresden: »Jameda« haftet als unmittelbare Störer für beanstandete Äußerungen
Portal macht sich Nutzerbewertungen zu eigen

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 6. März 2018 entschieden, dass sich der Betreiber des Ärzte-Bewertungsportals »Jameda« die angegriffenen Aussagen eines Patienten dadurch zu eigen gemacht hat, dass er auf die Rüge des Betroffenen hin die Äußerung inhaltlich überprüft und auf sie Einfluss genommen hat, indem er selbstständig - insbesondere ohne Rücksprache mit dem Patienten - entschieden hat, einen Teil der ursprünglichen Bewertung zu streichen (Az.: 4 U 1403/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

»Jameda« habe sich hierduch die fehlerhaften Inhalte, die übrig geblieben waren, zu eigen gemacht und die Rolle eines neutralen Vermittlers verlassen. Mit der Mitteilung an den Betroffenen »bereits geprüft« und »strittige Tatsachenbehauptungen hierbei entfernt« habe »Jameda« eine eigene Einschätzung vorgenommen, mit der Folge, dass der Portal-Betreiber auch für die übrigen fehlerhaften Teile des Textes als unmittelbarer Störer hafte.

[IUM/ct]

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