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02.04.2018; 21:34 Uhr
Weniger Geoblocking bei Streaming-Diensten
Verordnung zur »grenzüberschreitenden Portabilität« in Kraft getreten

Am 1. April ist die Verordnung zur »grenzüberschreitenden Portabilität« bezahlter Inhaltedienste in Kraft getreten. Durch die neuen Vorschriften erhalten EU-Bürger in Zukunft auch in anderen EU-Ländern als ihrem Wohnsitzland »zeitweilig« Zugang zu ihren kostenpflichtigen Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Books, Videospiele oder Musik (vgl. auch Meldung vom 4. September 2016 und Meldung vom 8. Juni 2017). 

Eine konkrete Zeitangabe für die EU-weite Mitnahme von Online-Inhalten fehlt. Nicht nur Urlaube, sondern auch »temporäre Studien- und Geschäftsaufenthalte« in anderen Mitgliedstaaten sollen abgedeckt sein. 

Vertreter der EU-Kommission, des europäischen Parlaments und des Ministerrats sprechen laut »Heise Online« von einem großen Tag. Die neuen Bestimmungen gelten für kostenpflichtige Dienste, aber auch Anbieter von Gratis-Inhalten sollen sich beteiligen können.

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[IUM/ct]

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