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10.04.2018; 20:57 Uhr
OLG Dresden: Volksverhetzung durch »Facebook«-Posting »Drecksvolk«
Revisionsentscheidung im Strafverfahren

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 9. April 2018 die Entscheidung des AG Meißen aufgehoben, mit dem ein Kleinbauer vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden war, der bei »Facebook« im Kontext mit der Belegung eines Supermarktes in Niederau mit Flüchtlingen von »Drecksvolk« gesprochen hatte.

Wie aus der Pressemitteilung des OLG Dresden hervorgeht, hatte der Angeklagte vor dem Amtsgericht erklärt, er habe damit nicht alle Flüchtlinge gemeint, sondern konkret solche, die ihm zuvor mehrere Schafe gestohlen und getötet hätten. Die Staatsanwaltschaft Dresden legte Sprungrevision zum OLG Dresden ein. Der Senat hielt es nicht für ausgeschlossen, dass der Angeklagte im Sinne eines bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen habe, dass die Äußerung allgemein auf »Asylanten und Flüchtlinge« verstanden würde. Auf Grund einer fehlenden differenzierten Betrachtung und Gesamtwürdigung aller Beweismittel wies der Senat die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des AG Meißen zurück. 

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[IUM/ct]

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