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11.04.2018; 22:10 Uhr
Außergerichtlicher Vergleich im Streit um Einspeisegebühren
Vodafone einigt sich mit ARD und ZDF über Zahlung von Einspeiseentgelten

In dem seit Jahren andauernden Streit über die Zahlung von Einspeiseentgelten hat sich Vodafone mit ARD und ZDF mit außergerichtlichem Vergleich geeinigt. Dies berichtet »Juve«. Teil davon seien dem Vernehmen nach streitige Summen aus den Vorjahren, vor allem aber eine Regelung der Zusammenarbeit für die Zukunft. 

Seit 2011 streiten die Kabelnetzbetreiber Vodafone - damals noch Kabel Deutschland - und Unitymedia, mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hintergrund ist die Kündigung der Öffentlich-Rechtlichen ihrer Verträge mit den privaten Kabelnetzbetreibern zur Zahlung von Einspeiseentgelten zum Ende des Jahres 2012. Hiergegen gingen die Netzbetreiber vor, mit dem Ziel, die öffentlich-rechtlichen Sender weiter zur Entgeltzahlung für die Verbreitung ihrer Programme zu verpflichten. Kabel Deutschland sehen die Öffentlichen-Rechtlichen durch ihren Grundversorgungsauftrag dazu verpflichtet, die Verbreitung ihrer Sender zu gewährleisten. ARD und ZDF halten die Einspeisegebühr hingegen für »historisch überholt« und beriefen sich auf den im RStV vorgesehenen »Must-Carry«-Status. Kabel-Deutschland argumentierte dagegen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar laut RStV dazu verpflichtet seien, die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos (vgl. Meldung vom 31. Juli 2012Meldung vom 29. August 2012Meldung vom 18. Dezember 2012).

Für die Branche sei der Vergleich wegweisend, so »Juve«. »Dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender und Netzbetreiber vertraglich einig werden konnten, setzt die Weichen für künftige Verbreitungsmodelle. Es bestätigt, dass eine gemeinsam finanzierte Verbreitung, wie sie das Einspeisemodell regulierte, nicht ausgestorben ist. Auch wenn sie nun in Form von langjährigen Partnerschaften und Verträgen kommuniziert wird.«

Eine Einigung mit Unitymedia steht noch aus.

Dokumente:

[IUM/ct]

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