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24.06.2018; 16:45 Uhr
Rechtsstreit um Netzsperre zwischen Vodafone und Constantin Film
OLG München bestätigt Vorinstanz

Das OLG München hat mit Urteil vom 15. Juni 2018 entschieden, dass Vodafone für seine Kabel-Kunden den Zugang zur Streaming-Plattform »kinox.to« weiterhin sperren muss (Az.: 29 U 732/18 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Das OLG München wies damit die Berufung von Vodafone gegen die Entscheidung des Landgerichts zurück. Constantin Film hatte damals eine einstweilige Verfügung erstritten und Vodafone dazu aufgefordert, das Streaming-Portal »kinox.to« für Kabel-Internetkunden zu sperren. Hintergrund ist der illegale Zugang zum Film »Fack ju Göthe 3«, an dem Constantin Film die Rechte besitzt. Nach Einschätzung des OLG München seien nahezu alle Angebote auf der Streaming-Plattform »kinox.to« illegal.

Wie Onlinemedien berichten, argumentierte Vodafone damit, dass es als Accessprovider »lediglich neutral den Zugang zum Internet« vermittelt und nach geltendem Recht nicht dazu verpflcihtet werden könne, Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Sperren einzudämmen. 

Vodafone muss nach dem Urteil eine sogenannte DNS-Umleitung aktiviert lassen, die dazu führt, dass Kunden mit dem Vodafone-Router auf eine Sperrseite umgeleitet werden, wenn sie »kinox.to« in die Adresszeile ihres Browsers eingeben. Vodafone wolle die Urteilsbegründung prüfen und anhand dessen entscheiden, ob man weitere rechtliche Schritte einleite. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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