mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.07.2018; 21:22 Uhr
LG Stuttgart lehnt Fairnessausgleich im Streit um Porsche-Design ab
Spätere Abwandlungen des Porsche 911-Designs nur freie Benutzungen

Medienberichten zufolge wies das LG Stuttgart mit Urteil vom 26. Juli 2018 die von der Erbin des vor 52 Jahren verstorbenen Porsche-Chefdesigners, Erwin Franz Komenda, gegen den Autohersteller erhobenen Urheberrechtsklage ab (Az.: 17 O 1324/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Die Klägerin forderte einen urheberrechtlichen Fairnessausgleich nach § 32a UrhG in Höhe von 20 Millionen Euro, da ihr Vater unter anderem an der Entwicklung des Porsche Modells Typ 911 und dem Vorgängermodell 356 beteiligt war. Nach ihrer Auffassung stehe die lebzeitige Vergütung ihres Vaters unter Berücksichtigung seiner gesamten Beziehungen zu Porsche in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen, die Porsche heute (noch) aus dem Design ziehe. Sie stützte ihren Anspruch vor allem darauf, dass die Werke ihres Vaters in den aktuellen Modellreihen des Modells 911 als unfreie Bearbeitung oder Vervielfältigung enthalten seien.

Laut »Legal Tribune Online« sei für das abweisende Urteil letztendlich entscheidend gewesen, dass die klagende Erbin keine vergütungspflichtigen Nutzungshandlungen durch Porsche nachweisen konnte. Das LG Stuttgart sah zwischen den ursprünglichen und den aktuellen Modellen des Porsche 911 so große Unterschiede, dass es sich nur um freie Benutzungen im Sinne von § 24 UrhG handele. Diese seien vergütungsfrei und könnten deshalb auch nicht zu einem nachträglich höheren Vergütungsanspruch des Urhebers oder seiner Erben führen.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6092:

https://www.urheberrecht.org/news/6092/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.