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12.09.2018; 21:00 Uhr
EU-Urheberrechtsreform: Abstimmung im EU-Parlament
Weg frei für Verhandlungen im Trilog

Das EU-Parlament hat in seiner heutigen Plenartagung seine Position zur Urheberrechtsreform festgelegt. Mit dem Ergebnis der heutigen Abstimmung zur EU-Urheberrechtsrichtlinie von 438 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen ist der Weg für den Trilog mit EU-Rat und Kommission frei. Nach eigener Aussage hat das Parlament seine »überarbeitete Verhandlungsposition zur Urheberrechtsreform angenommen und Garantien zum Schutz kleiner Unternehmen und zur Meinungsfreiheit hinzugefügt«.

Die Abänderungen (vorläufige Textausgabe) des EU-Parlaments zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission beinhalten insbesondere folgende Standpunkte:

  • Technologieunternehmen müssen für die Verwendung von Inhalten von Künstlern und Journalisten zahlen
  • Kleine Firmen sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen 
  • Hyperlinks, »neben denen einzelne Wörter stehen«, können frei geteilt werden
  • Journalisten müssen an jeglicher urheberrechtlichen Vergütung, die ihrem Verlag zugutekommt, beteiligt werden

Nach der Abstimmung erklärte Berichterstatter Axel Voss: »Ich bin sehr froh, dass es trotz der sehr starken Lobbykampagne der Internet-Giganten nun eine Mehrheit im gesamten Haus gibt, die sich für den Schutz des Grundsatzes des gerechten Entgelts für kreativ Tätige in Europa einsetzt.«

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

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