mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.09.2018; 20:30 Uhr
EuGH soll Haftung von Sharehostern für urheberrechtsverletzende Inhalte klären
BGH legt ungeklärte Haftung in Sachen »uploaded.net« dem EuGH vor

Mit Beschluss vom 20. September 2018 legt der BGH dem EuGH Fragen zur Haftung des Betreibers eines Sharehosting-Dienstes im Internet für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte vor (Az.: I ZR 53/17 - Uploaded; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Geklagt hatten deutsche Verlagsgruppen und ein internationaler Fachverlag gegen das Schweizer Unternehmen Cyando AG, Betreiberin des Sharehosting-Dienstes »uploaded«. Der Dienst wird sowohl für legale Anwendungen genutzt als auch für solche, die Urheberrechte Dritter verletzen, so der BGH laut eigener Pressemitteilung. Die Kläger sehen eine Verletzung ihrer Urheberrechte darin, dass über externe Linksammlungen Dateien auf den Servern der Beklagten erreichbar seien, an denen ihr die ausschließlichen Nutzungsrechte zustünden. Die Beklagte wird in erster Linie als Täterin, hilfsweise als Teilnehmerin und weiter hilfsweise als Störerin einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen.  

Das OLG München hatte die Beklagte (nur) als Störerin zur Unterlassung verurteilt (vgl. Meldung vom 19. Januar 2017). Der BGH hat - ebenso wie im Verfahren um »Youtube« (vgl. Meldung vom 17. September 2018) - das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Auslegung der Urheberrechtsrichtlnie (Richtlinie 2001/29/EG), der E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2001/31/EG) und der Durchsetzungsrichtlinie (Richtlinie 2004/48/EG) vorgelegt

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6105:

https://www.urheberrecht.org/news/6105/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.