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10.04.2002; 15:45 Uhr
Erste Unternehmen verlassen wegen EU-Urheberrechtsrichtlinie Deutschland
Abwanderung in die Schweiz wegen "entspannten" Urheberrechts

Wegen der geplanten Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht verlassen die ersten Unternehmen Deutschland. Die Fachzeitschrift c't berichtet in ihrer neuesten Ausgabe, die Firma Elaborate Bytes plane eine Verlagerung ihres Firmensitzes und aller Server in die Schweiz. Eine entsprechende Aktiengesellschaft sei dort bereits in Gründung. Das Unternehmen aus dem oberbayerischen Lochhofen stellt das bekannte Kopierprogramm "CloneCD" her, mit dem unter anderem auch kopiergeschützte Musik-CDs vervielfältigt werden können. Der Gründer von Elaborate Bytes, Oliver Kastl, begründete den Schritt gegenüber der c't mit dem in der Schweiz geltenden "entspannten Urheberrecht". Die Gesetze der Eidgenossen würden es dem Unternehmen ermöglichen, das Programm "CloneCD" auch in Zukunft im Internet zum Herunterladen anzubieten. Im Zuge der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie soll in Deutschland Herstellung, Verbreitung, Bewerbung und Besitz von Mitteln zur Entfernung von Kopierschutzmaßmen unter Strafe gestellt werden, wenn es zu gewerblichen Zwecken erfolgt.

Ob bei der Vervielfältigung kopiergeschützter Musik-CDs eine Umgehung technischer Schutzvorrichtungen im Sinn der EU-Urheberrechtsrichtlinie stattfindet, ist fraglich. Bei Kopierschutzverfahren wie dem "Cactus Data Shield" werden die Daten auf Musik-CDs gezielt so verändert, dass sie CD-Laufwerken in Computern und älteren CD-Spielern schwerwiegende Fehler auf der CD vorgaukeln. Bei einigen Geräten können diese Veränderungen dazu führen, dass die CDs nicht oder nicht richtig wiedergegeben werden können. Kopierprogramme wie "CloneCD" sind in der Lage, die zu Kopierschutzzwecken künstlich eingebauten "Fehler" in der Datenstruktur zu erkennen und zu beseitigen. Die Hersteller der Kopierprogramme stehen auf dem Standpunkt, sie beseitigten auf diesem Weg nur Rechtsverstöße der Musikverleger. Sie weisen darauf hin, dass die Musikindustrie durch die Verwendung der Kopierschutzverfahren die technischen Vorgaben nicht einhielten, die die Unternehmen Philips und Sonys für Musik-CDs festgelegt hat. Die Tonträger dürften deshalb eigentlich gar nicht unter der geschützten Bezeichnung "Compact Disc" auf den Markt gebracht werden.

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