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19.11.2018; 21:01 Uhr
BVerfG lehnt Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers ab
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis und keine Wiederholungsgefahr

Mit Beschluss vom 30. Oktober 2018 hat das BVerfG einen Eilantrag der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer abgelehnt (Az.: 2 BvQ 90/18).

Der Antrag war darauf gerichtet, dem Bundesinnenminister bis auf Weiteres zu verbieten, in seiner Eigenschaft als Minister bestimmte in einem Interview enthaltenen Äußerungen zu tätigen und dieses Interview von der Homepage des Ministeriums zu entfernen. In dem Interview erklärte Seehofer, die AfD oder ihre Mitglieder stellten sich »gegen den Staat« und verhielten sich »staatszersetzend«. 

Das BVerfG stellt in seiner Entscheidung fest, dass zum einen das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung fehle, weil das Interview seit 1. Oktober von der Homepage des Bundesinnenministeriums nicht mehr abgerufen werden könne. Zum anderen bestünden keine Anhaltspunkte für die Absicht Seehofers, die angegriffenen Äußerungen zu wiederholen. 

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