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04.04.2019; 07:37 Uhr
LG Köln untersagt Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten
Online-Plattform »Frage-den-Statt« verletzt Urheberrechte

Das LG Köln hat mit Beschluss vom 19. März 2019 der Internet-Plattform »Frag-den-Staat« per einstweiliger Verfügung untersagt, ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Pflanzenschutzmittel Glyphosat zu verbreiten (Az.: 14 O 86/19 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Wie Onlinemedien berichten, hatte die 2011 gegründete Bürgerinformationsplattform »Frag-den-Staat« das Gutachten angefragt. Mit dem Gutachten erhielt die Plattform dem Bericht zufolge auch »Generelle Hinweise zum Urheberrecht«, nach denen die Übermittlung ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erfolge und die Veröffentlichung ohne schriftliches Einverständnis nicht erlaubt sei. 

Vor dem LG Köln berief sich das BfR auf ihr Urheberrecht und bekam Recht. Bei der Stellungnahme des BfR handele es sich nach Ansicht der Richter um ein »Sprachwerk« iSv § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG, an dem die Rechte allein beim Bundesinstitut lägen, zitiert »Legal Tribune Online«  aus dem Beschluss des Gerichts. Die Betreiber von »Frag-den-Staat« hätten das Gutachten, das »lediglich zur internen Information gedient« habe, entgegen des ausdrücklichen Hinweises ohne Zustimmung online gestellt und damit die Rechte des BfR verletzt. Eine Berufung auf das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) habe das Gericht abgelehnt, da bereits der Anwendungsbereich nicht eröffnet sei. 

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[IUM/ct]

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