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28.04.2019; 19:37 Uhr
Leistungsschutzrecht: Google geht nicht auf Vergleichsangebot der VG Media ein
Für US-Konzern »haltlose Gedankenspiele«

Die VG Media hatte sich kürzlich mit einem Einigungsversuch in Milliardenhöhe an Google gewandt (vgl. Meldung vom 23. April 2019). Die Verwertungsgesellschaft, die die Rechte zahlreicher Verlage und privater Rundfunksender vertritt, geht davon aus, dass ihr für den Zeitraum vom 1. August 2013 bis zum 31. Dezember 2018 ein fünfprozentiger Anteil des von Google in Deutschland erzielten Umsatzes zustehe - nach ihrer Berechnung ingesamt 1,24 Milliarden Euro.  

Google hingegen geht Medienberichten zufolge nicht auf die Forderung ein. »Wir kommentieren derlei Gedankenspiele nicht«, erklärte ein Google-Sprecher laut »Heise Online«. Der US-Konzern erwäge nun, den Verlagen eine Art Gegenrechnung aufzumachen. Dabei wolle Google den Traffic zugrundelegen, den die Suchmaschine auf die Webseiten der Verlage weiterleitet und den die Verlage selbst monetarisieren können. 

Der Ausgang des dem Vergleichsangebot zugrundeliegenden Rechtsstreits, der seit Anfang 2016 vor dem LG Berlin anhängig ist, ist offen. Mit Beschluss vom 9. Mai 2017 hatte das LG Berlin die Rechtssache dem EuGH vorgelegt mit der Frage, ob Deutschland das am 1. August 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht für Presseverleger in einem Notifizierungsverfahren bei der EU hätte anmelden müssen (vgl. Meldung vom 9. Mai 2017). Der EuGH-Generalanwalt monierte in seinen Schlussanträgen vom Dezember 2018 das Gesetzgebungsverfahren (vgl. Meldung vom 13. Dezember 2018). Die Entscheidung des EuGH steht noch aus.

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