mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.04.2019; 20:34 Uhr
Framing: Streit um Vorschaubilder Im Internet
BGH legt Rechtssache dem EuGH vor

Mit Beschluss vom 25. April 2019 legt der BGH dem EuGH im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob die Einbettung eines mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Internetseite verfügbaren Werks in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe des Werks im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrechtsrichtlinie) darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat (Az.: I ZR 113/18 - Deutsche Digitale Bibliothek - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Im konkreten Rechtsstreit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der VG Bild-Kunst geht es darum, ob die Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Lizenzvertrages über die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial im Internet davon abhängig machen darf, dass der Lizenznehmer (die »Deutsche Digitale Bibliothek«) wirksame technische Maßnahmen gegen »Framing« vorsieht. 

Die VG Bild-Kunst wollte die »DDB« im Rahmen eines Lizenzvertrages dazu verpflichten, »wirksame Schutzmaßnahmen« gegen Framing zu ergreifen. In einem Musterprozess wollte die »DDB« die Verpflichtung der VG Bild Kunst festgestellt wissen, der »DDB« Nutzungsrechte an ihrem Repertoire von urheberrechtlich genutzten Werken der Bildenden Kunst zum Zwecke der Nutzung in Form von Vorschaubildern einzuräumen, ohne die Nutzungsrechtseinräumung unter die Bedingung der Implementierung von technischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Verlinkung der angezeigten Vorschaubilder mittels Framing zu stellen (vgl. Meldung vom 10. Juli 2018). 

Die VG Bild-Kunst begrüßt in ihrer aktuellen Pressemitteilung die Vorlage an den EuGH: »Durch seine Rechtsprechung hat der EuGH selbst das Dilemma verursacht. Folgerichtig muss er auch für deren Klärung sorgen.« Es könne nicht sein, dass Kunstschaffende und Fotografen*innen keinerlei Kontrolle über ihre Werke haben, wenn diese durch Framing im Internet genutzt werden. »Das käme einer Enteignung gleich«, erklärt Dr. Urban Pappi, Geschäftsführer der VG Bild-Kunst.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6210:

https://www.urheberrecht.org/news/6210/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.