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09.01.2020; 17:54 Uhr
OLG München: Kein Urheberrechtsschutz für Loriot-Zitat
»Früher war mehr Lametta« fehlt hinreichende Schöpfungshöhe

Das OLG München hat mit Urteil vom 20. Dezember 2019 entschieden, dass dem streitgegenständlichen Ausspruch »Früher war mehr Lametta« keine urheberrechtliche Schutzfähigkeit zukommt (Az.: 6 W 927/19 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Die Alleinerbin des unter dem Künstlernamen »Loriot« bekannten und 2011 verstorbenen Bernhard-Victor Christoph-Carl von Bülow wehrte sich gegen den Vertrieb von T-Shirts und anderen Produkten u.a. mit dem Aufdruck »Früher war Lametta«. Sie war der Aufassung, dass ihr aufgrund der unbefugten Verwendung des Zitats ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zustehe. 

Das OLG München wies dies zurück. Bei der maßgeblichen isolierten Betrachtung fehle dem kurzen Satz die hinreichende Schöpfungshöhe für einen Schutz nach § 2 UrhG. Seine Besonderheit und Originalität erfahre der Satz erst durch die Einbettung in den Loriot-Sketch und die Situationskomik. 

Das OLG München bestätigte damit das LG München I in seiner Rechtsauffassung. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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