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17.01.2020; 08:43 Uhr
Leistungsschutzrecht: BMJV legt ersten »Diskussionsentwurf« vor
Frühzeitige Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat am 15. Januar 2020 einen ersten »Diskussionsentwurf« vorgelegt, der einen Teil der im April vergangenen Jahres in Kraft getretene EU-Urheberrechtsrichtlinie (EU 2019/790 »Digital Single Market«) in deutsches Recht umsetzen soll. Angesichts der Vielzahl der Rechtsänderungen, die zur Umsetzung der Richtlinie bis zum 7. Juni 2021 erforderlich werden, erscheint es dem BMJV angezeigt, »Teilbereiche dieses Rechtssetzungsprogramms frühzeitig in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu adressieren«. Dies betreffe das Presseverleger-Leistungsschutzrecht (Art. 15 DSM-RL) und die Verlegerbeteiligung (Art. 16 DSM-RL). 

Konkret enthält der erste Entwurf neben der Regelung zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage und der Verlegerbeteiligung auch Regelungen zu Text- und Data-Mining, zu Unterricht und Lehre sowie zur Erhaltung des Kulturerbes.

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