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18.02.2020; 08:41 Uhr
IUM: »Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht«
Nächster Lehrgang ab dem 12. März 2020

Das Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) bietet auch in diesem Jahr den Lehrgang »Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht« an. Ziel der Ausbildung ist es, die erforderlichen Rechtskenntnisse für die Qualifikation zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht (FAO) praxisnah zu vermitteln. Auch Inhouse-Juristen profitieren von der Fülle an praxisrelevantem Know-how mit erheblichem Gewinn für die tägliche Arbeit. 

Der nächste Lehrgang beginnt am 12. März 2020 und wird sich über sechs dreitätige Bausteine erstrecken. Drei Klausuren runden die Ausbildung ab.

Insgesamt werden u.a. folgende Themenschwerpunkte behandelt:

1. Urheberrecht
2. Verlagsrecht, einschließlich Musikverlagsrecht
3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung 
4. Rundfunkrecht
5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz und Markenrecht
6. Grundzüge des Telemedien- und Telekommunikationsrechts, des Internetrechts
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts mit Fokus auf den einstweiligen Rechtsschutz

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Weitere Informationen zum Fachanwaltslehrgang erhalten Sie hier. Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte unser Online-Formular. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des IUM gerne zur Verfügung.

Institutionen:

[IUM/ct]

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