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05.04.2020; 15:42 Uhr
Livestream-Angebot der BILD: ZAK erteilt Zulassung
Medienkonzentrationsrechtliche Prüfung der KEK steht noch aus

Im September 2019 hatte das VerwG Berlin entschieden, dass die BILD-Zeitung drei Live-Stream-Angebote nicht weiter zulassungsfrei betreiben darf, da es sich dabei um zulassungspflichtigen Rundfunk handele (vgl. Meldung vom 4. November 2019). Auf die Einlegung der Berufung gegen das Urteil hatte Axel Springer verzichtet und stattdessen bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) die Zulassung beantragt (vgl. Meldung vom 14. Januar 2020).

Medienberichten zufolge hat nun die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) dem bundesweit verbreiteten linearen Streaming-Angebot »BILD Digital Live TV« der BILD GmbH die Rundfunklizenz erteilt. Die unbefristete Zulassung nach § 20a RStV erfolge vorbehaltlich der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), teilt die ZAK in ihrer Pressemitteilung mit. 

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