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05.04.2020; 17:29 Uhr
EuGH zur Erhebung urheberrechtlicher Gebühren für Autoradios in Mietwagen
Keine Handlung der Wiedergabe im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie

Mit Urteil vom 2. April 2020 hat der EuGH entschieden, dass Autovermieter keine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft zahlen müssen, wenn die Mietfahrzeuge mit einem Radio ausgestattet sind (Az.: C-753/18 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Die bloße Bereitstellung von Wagen mit eingebautem Radio sei kein kommunikativer Akt urheberrechtlich geschützter Werke im Sinne der relevanten EU-Richtlinien. Es finde keine öffentliche Wiedergabe durch die Vermietung von mit Radioempfang ausgestatteten Fahrzeugen statt. 

Geklagt hatten die schwedischen Verwertungsgesellschaften Stim und SAMI. Nach ihrer Auffassung trügen Autovermietungen, die mit Radioempfangsgeräten ausgestattete Fahrzeuge zur kurzzeitigen Vermietung an Privatkunden zur Verfügung stellten, zu Verstößen gegen das Urheberrecht bei, weil der Öffentlichkeit musikalische Werke ohne eine entsprechende Genehmigung zur Verfügung gestellt würden. Der oberste Gerichtshof in Schweden legte dem EuGH die Frage vor, ob es eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie (RL 2001/29/EG) und der Vermiet- und Verleihrichtlinie (RL 2006/115/EG) darstelle, wenn Autovermietungen Fahrzeuge mit Radios bereitstellen. 

Dies lehnte der EuGH ab. Die bloße Bereitstellung der Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, stelle selbst keine Wiedergabe dar. Die Luxemburger Richter verweisen insoweit auf den 27. Erwägungsgrund der Urheberrechtsrichtlinie. Eine Bereitstellung eines Radioempfangsgerätes, das in ein Mietfahrzeug eingebaut ist und das ohne weiteres Tätigwerden seites der Autovermietung die terrestrische Rundfunksendung empfangen kann, die in dem Gebiet, in dem sich das Fahrzeug befindet, zugänglich ist, unterscheide sich erheblich von Handlungen der Wiedergabe, mit denen Dienstleister ihren Kunden willentlich geschützte Werke auf installierten Einrichtungen zugänglich machen. 

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