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15.04.2020; 12:32 Uhr
Leistungsschutzrecht: Französische Wettbewerbsbehörde weist Google zu Verhandlungen mit Presseverlagen an
Behörde sieht Marktmissbrauch

Die französische Autorité de la concurrence (Wettbewerbsbehörde) mit Sitz in Paris teilte kürzlich mit, dass Google aus ihrer Sicht mit dem bisherigen Vorgehen möglicherweise eine beherrschende Marktposition ausgenutzt habe und wies den US-Internet-Konzern an, binnen drei Monaten eine Vergütung von Presseverlagen für die Anzeige ihrer Inhalte auszuhandeln. 

Frankreich setzte als erster Mitgliedstaat bereits im Juli vergangenen Jahres das nach der EU-Urheberrechtsreform vorgesehene neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage um. Daraufhin verzichtete Google auf die Anzeige von Snippet-Vorschauen, es sei denn die Rechteinhaber stimmten einem unentgeltlichen Zugriff auf ihre Inhalte zu. 

Die Autorité de la concurrence reagierte nun auf Beschwerden von Zeitungen und der Nachrichtenagentur AFP und ordnete in einer vorläufigen Entscheidung an, dass Google »in gutem Glauben« Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen führen müsse, so Online-Medien. Andernfalls missbrauche der Internet-Konzern im Zusammenhang mit dem neuen EU-Urheberrecht seine marktbeherrschende Stellung. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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