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28.04.2020; 07:39 Uhr
LG München: Feuerwehr darf Presse eigene Einsatzfotos zur Verfügung stellen
Kein Verstoß gegen Gebot der Staatsferne der Presse

Das LG München I hat mit Urteil vom 24. April 2020 entschieden, dass die Münchner Berufsfeuerwehr selbst Fotos von ihren Einsätzen anfertigen und über das Kreisverwaltungsreferat der freien Presse auf einem Internetportal gegen eine Aufwandsentschädigung von 25 Euro zur Verfügung stellen darf. Dies gelte auch für die Verbreitung der Fotoaufnahmen durch die Feuerwehr in den sozialen Medien. Das Landgericht sah darin weder einen Verstoß gegen Kartellrecht noch gegen das Gebot der Staatsferne der Presse (Az.: 37 O 4665/19 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Geklagt hatte der Pressemitteilung des Gerichts zufolge ein Fotojournalist, zu dessen Tätigkeit es nach seinen Angaben auch gehört, von Unfällen und Brandeinsätzen aktuelle Fotoaufnahmen zu fertigen und diese an regionale und überregionale Medien zu vermarkten. Er war der Auffassung, die Feuerwehr nutze hier ihre marktbeherrschende Stellung aus und verlasse zudem ihre Kernaufgabe der Gefahrenabwehr und -bekämpfung, da Behörden sich nur in engen Grenzen auf dem Gebiet der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betätigen dürfen. Das LG München I folgte nicht der Auffassung des Klägers und wies die Klage gegen die Landeshauptstadt München ab.

Nach umfassender Interessenabwägung zwischen der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und der Garantie des Instituts der freien Presse (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Münchner Feuerwehr nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoße. Die Informationsvermittlung sei Teil der Öffentlichkeitsarbeit und damit auch Aufgabe der Berufsfeuerwehr. Den Presseberichten der Berufsfeuerwehr München fehle es an klassischen redaktionellen Elementen. Sie würden sich hauptsächlich gezielt an Redaktionen sowie an die Presse im Allgemeinen richten und hätten keinen die Presse ersetzenden Charakter. Vielmehr seien sie dazu gedacht, Berichterstattung durch Medien anzustoßen. Eine Gefährdung der neutralen Berichterstattung über Einsätze der Berufsfeuerwehr München sei durch die Presseberichte nicht gegeben. 

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