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18.05.2020; 10:54 Uhr
NetzDG-Reform: Bundesrat für verschärfte Regelungen
Ausweitung der Löschpflicht auf »sinngemäß inhaltsgleiche« Posts

Der Bundesrat will den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) (vgl. Meldung vom 15. April 2020) weiter verschärfen. Einer eigenen Stellungnahme vom 15. Mai zufolge hat sich der Bundesrat ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung befasst.

Statt der im Entwurf vorgesehenen Frist von 24 Stunden zwischen Beschwerde über einen rechtswidrige Beitrag und dessen Löschung fordert der Bundesrat etwa eine »unverzügliche« Reaktionspflicht der sozialen Netzwerke. Darüber hinaus sollen die sozialen Netzwerke auch für »sinngemäß inhaltsgleiche« Beiträge verantwortlich gemacht werden. 

Nach erfolgter Gegenäußerung der Bundesregierung wird der Bundestag darüber empfinden. 

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