mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
22.05.2020; 08:15 Uhr
Österreich: OGH zur Nutzung eines Fotos in Berichterstattung über Bildmanipulation
Nur verbale Beschreibung einer Retusche hat wenig Aussagewert

Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 22. April 2020 urheberrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Berichten über ein retuschiertes Bild des österreichischen Bundeskanzlers zurückgewiesen (Az.: 4 Ob 16/20m).

Hintergrund der Entscheidung war ein Treffen des Bundeskanzlers Sebastian Kurz mit dem Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner im April 2018. Das Gespräch fand vor einem Bild mit einer Zigarre rauchenden Frau statt. Medienberichten zufolge retuschierte Wallners Social-Media-Team das Bild, um den Fokus vom Bild im Bild abzulenken. Statt der rauchenden Frau war daher eine Alpenlandschaft mit Kühen zu sehen. 

Diverse Medien berichteten über die Bildmanipulation und stellten meist zur Veranschaulichung das Original der Retusche gegenüber. Der Fotograf erhob daraufhin Klage gegen mehrere Medienunternehmen, die das retuschierte Foto zeigten, ohne die Erlaubnis des Fotografen eingeholt zu haben. Die Wiedergabe des Bildes verletze sein Urheberrecht. Der OGH hält die Nutzung des Bildes im Zusammenhang mit der Berichterstattung hingegen für zulässig. Eine nur verbale Beschreibung der Retusche habe nicht denselben Aussagewert wie die Gegenüberstellung. Eine Belegfunktion des Zitats liege deshalb vor, so die Richter. Die gebotene Interessenabwägung zwischen Urheberrecht und freier Meinungsäußerung fiel zugunsten letzterer aus. Der »Message-Control«, die ausdrücklich auch Bildmanipulationen umfasse, erteilten die Richter damit eine Absage.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6324:

https://www.urheberrecht.org/news/6324/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.