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01.06.2020; 11:33 Uhr
Zugespitzte und plakative Äußerungen in politischer Diskussion zulässig
LG Köln zu Presseerklärung von Handwerkskammern

Das LG Köln hat entschieden (31 O 220/19), dass Äußerungen im politischen Diskurs bezüglich der Wiedereinführung des Meisterzwangs auch in zugespitzter und plakativer Form zulässig sind.

Die Klägerin, eine solo-selbstständige Tischlerin im Reisegewerbe, wendete sich mit ihrer Klage gegen eine Pressemitteilung des Beklagten. Darin sprach sich der Präsident des Beklagten, ein Zusammenschluss mehrerer Handwerkskammern, dafür aus, den Meisterzwang in diversen Handwerkszweigen wieder einzuführen. Zugleich wurden in der Mitteilung Solo-Selbstständige kritisiert und für Marktverwerfungen und Wettbewerbsverzerrungen verantwortlich gemacht. Diese könnten laut Mitteilung ihre Leistungen günstiger anbieten als "seriös arbeitende Handwerksbetriebe".

Dazu führte das LG aus, dass in den Äußerungen keine Herabwürdigung der Klägerin gesehen werden könne. Maßgeblich für diese Frage sei eine Bewertung des gesamten Kontextes. Die vorliegende Einbettung in eine politische Diskussion zur Wiedereinführung des Meisterzwanges erlaube demnach auch eine zugespitzte und plakative Kritik. Laut LG wird dies untermauert durch ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Diskussion, was insbesondere aus der damals aktuellen Debatte im Bundestag gefolgert werden könne.

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