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19.06.2020; 14:03 Uhr
Bundestag beschließt härtere Strafen für Hasskriminalität im Netz
Soziale Netzwerke müssen in Zukunft an das BKA melden

Der Bundestag hat gestern das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" beschlossen. Dies sieht neben einer Ausweitung der Strafbarkeit der Bedrohung (§ 241 StGB) und der Beleidigung (§ 185 StGB) insbesondere eine Meldepflicht für die Betreiber von sozialen Netzwerken vor.

Im Einzelnen müssen nun bestimmte Postings in sozialen Netzwerken von den Betreibern nicht nur gelöscht, sondern auch dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden. Zur besseren Strafverfolgung müssen daneben auch die IP-Adresse und die Port-Nummer, welche dem Profil zuletzt zugeteilt war, der Behörde mitgeteilt werden. Erfasst werden hiervon folgende Straftatbestände:

Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§§ 89a, 91 StGB) sowie Bildung und Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§§ 129 bis 129b StGB), Volksverhetzungen und Gewaltdarstellungen (§§ 130, 131 StGB) sowie Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB), Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), Bedrohungen mit Verbrechen gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit und Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen (§ 184b StGB). Ausgenommen von der Meldepflicht sind die Straftatbestände Beleidigung, üble Nachrede (§ 186 StGB) sowie Verleumdung (§ 187 StGB).

Politikerinnen und Politiker der Oppositionsparteien Bündnis 90/Die GrünenDie Linke und FDP äußerten sich kritisch in Bezug auf den Datenschutz. Die AfD sieht durch das Gesetz die Meinungsfreiheit bedroht.

Parallel läuft derzeit auch eine Reform des NetzDG. Hierdurch sollen laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Nutzerrechte auf Plattformen der sozialen Medien gestärkt und die Transparenz erhöht werden (vgl. Meldung vom 15. April 2020).

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