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02.07.2020; 17:18 Uhr
Keine Auskunft über Absprachen zwischen Jens Spahn und Angela Merkel
VG Köln verneint Anspruch der Presse zu angeblichen Zugriffsversuchen amerikanischer Behörden auf Corona-Forschungsergebnisse

Die Presse hat keinen Auskunftsanspruch gegen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Umgang mit angeblichen Versuchen amerikanischer Behörden, Zugriff auf Forschungsergebnisse der CureVac AG bezüglich eines Impfstoffes gegen das neuartige Coronavirus zu erhalten. Das hat heute das VG Köln durch Beschluss entschieden (6 L 681/20).

Nachdem in der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass angeblich amerikanische Behörden Zugriff auf Forschungsergebnisse der CureVac AG bezüglich eines Impfstoffes gegen das neuartige Coronavirus erwerben oder anderweitig erlangen wollen, stellte der Antragsteller beim BMG einen Antrag auf Auskunft über die Abstimmung zwischen Jens Spahn und Angela Merkel zu diesem Thema. Das Ministerium lehnte den Antrag ab.

Das Gericht hat nun entschieden, dass dem geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch der Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung entgegenstünde. Dabei seien Erörterungen innerhalb des Kabinetts über laufende Verhandlungen und Verfahren besonders schutzwürdig. Vorliegend habe dies umso mehr Geltung, als Abstimmungen zu einem dynamischen Geschehen betroffen seien. Ein eigenverantwortliches Handeln der Regierung müsse auch mit Blick auf eine eventuelle künftige Entscheidung gewahrt bleiben. Dies würde auch die jüngst erfolgte staatliche Beteiligung der Bundesregierung bei dem Unternehmen verdeutlichen. Würden Abstimmungen zwischen der Bundeskanzlerin und dem Bundesgesundheitsminister bekannt, wäre die Reaktion auf angebliche oder tatsächliche Abwerbebemühungen um bedeutsame Unternehmen vorhersehbar. Dies würde der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung zuwider laufen.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten noch Beschwerde zum OVG Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.

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