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03.07.2020; 16:07 Uhr
Gesetzesverschärfung für Hasskriminalität passiert auch Bundesrat
Länderkammer verzichtet auf Anrufung des Vermittlungsausschusses

Nachdem das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" Mitte Juni schon den Bundestag passiert hatte (vgl. Meldung vom 19. Juni 2020), hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Trotz anfänglicher Bedenken gerade im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes auf die Justiz verzichtete der Bundesrat letztlich auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Neben einer Ausweitung der Strafbarkeit für bestimmte Delikte sieht das Gesetz insbesondere eine Meldepflicht für die Betreiber von sozialen Netzwerken an das Bundeskriminalamt (BKA) vor.

Das Gesetz soll gerade im Internet die Bekämpfung und Verfolgung von Hasskriminalität erleichtern. Kritiker behaupten, dass durch die Meldepflicht eine umfassende "Verdachtsdatenbank" beim BKA entstehen könnte. 

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[IUM/th]

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