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22.07.2020; 17:25 Uhr
Privacy Shield ist ungültig
EuGH zu Datenschutzvereinbarung zwischen der EU und den USA

Der EuGH hat den Privacy Shield zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt (C-311/18).

Das konkrete Verfahren betraf ein Vorabentscheidungsersuchen des irischen High Courts. Dort hatte der österreichische Datenschützer Max Schrems sich bei der irischen Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass Facebook Ireland seine Daten in die USA weiterleitet. Der irische High Court wollte deshalb wissen, ob die DSGVO auf die Übermittlung von Daten in die USA durch Unternehmen anwendbar ist und ob der sogenannte Privacy Shield, eine datenschutzrechtliche Absprache zwischen der EU und den USA aus dem Jahr 2016, gültig ist.

Der EuGH stellte hierzu fest, dass die DSGVO auf die gewerbliche Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Unternehmen, welches seinen Sitz in einem Drittland hat, Anwendung findet, auch wenn die Daten dort zum Zwecke der öffentlichen Sicherheit eingesetzt werden könnten. Der Privacy Shield sei jedoch nicht dazu geeignet, gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf den Zugriff auf Daten durch US-amerikanische Behörden zu gewährleisten. Es fehlten hinreichend genaue Regelungen, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Datenzugriff Rechnung zu tragen. Vielmehr würden im Privacy Shield den nationalen Sicherheitsinteressen der USA Vorrang eingeräumt. Gerade der Einsatz von Überwachungsprogrammen der USA seien nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt.

Jedoch könne laut EuGH mithilfe von Standardvertragsklauseln vereinbart werden, wie mit Daten europäischer Nutzer bei der Übertragung in ein anderes Land umzugehen ist. Voraussetzung ist, dass diese Garantien für einen angemessenen Schutz bieten, so das Gericht.

Die Entscheidung schließt sich somit an eine Entscheidung aus dem Jahr 2015 an (vgl. EuGH ZUM-RD 2015, 709), in der das luxemburgische Gericht bereits den Vorgänger des Privacy Shields, das Safe-Harbour-Abkommen, aufgehoben hatte. Auch damals war Max Schrems treibende Kraft.

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