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01.09.2020; 17:39 Uhr
OLG München verhandelt zu Klarnamenpflicht auf Facebook
Pressebericht geht von Bestätigung der Praxis aus

Heute wurden vor dem OLG München zwei Verfahren verhandelt, welche die Klarnamenpflicht auf Facebook zum Gegenstand haben. Laut einem Bericht bei beck-aktuell hält das erkennende Gericht die Klarnamenpflicht auf der Plattform wohl für rechtmäßig.

Geklagt hatten zwei Nutzer, deren Konten gesperrt wurden, da sie nicht ihren wahren Namen bei der Anmeldung angegeben hatten. Im ersten Verfahren erkannte das LG Traunstein, dass das soziale Netzwerk ein berechtigtes Interesse habe, von seinen Nutzern ein Auftreten unter ihrem Klarnamen zu fordern. Dies sei geeignet, die Hemmschwelle für Beleidigungen und sonstige hasserfüllte Kommentare zu erhöhen. Im zweiten Verfahren gab das LG Ingolstadt jedoch der Klage einer Nutzerin gegen die Sperrung statt.

Die von Facebook geforderte Klarnamenpficht ist rechtlich umstritten. So wird hierin teilweise ein Verstoß gegen § 13 Abs. 6 TMG gesehen, welcher grundsätzlich dem Nutzer eines Dienstes das Recht zugesteht, diesen anonym oder pseudonym zu nutzen. Laut der Meldung bei beck-aktuell greift dieses Argument aus Sicht des OLG München jedoch nicht durch. Die Entscheidungsverkündung wird für den 27. Oktober 2020 erwartet.

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