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18.09.2020; 12:10 Uhr
Bundesrat stimmt ebenfalls für TMG-Reform
Länderkammer billigt auch neue Straftatbestände für Bildaufnahmen

Der Bundesrat hat heute die Reform des TMG gebilligt. Diese wurde bereits Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet und dient der Umsetzung der AVMD-Richtlinie. Zukünftig werden damit u.a. Videosharing-Plattformen verpflichtet, ein fest umrissenes Melde- und Abhilfeverfahren für Verstöße gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften vorzuhalten (vgl. Meldung vom 3. Juli 2020).

Außerdem hat die Länderkammer an ihrem ersten Sitzungstag nach der Sommerpause einen weiteren Beschluss des Bundestages gebilligt, wonach in Zukunft das sogenannte "Upskirting" und "Downblousing" unter Strafe gestellt werden. Darunter versteht man das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen unter dem Rock bzw. in den Ausschnitt einer Person. Ebenso soll es nach dieser Reform zukünftig strafbar sein, verstorbene Opfer von Unfällen oder Katastrophen zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Hiermit möchte man das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen stärken.

Beide Gesetzesvorhaben müssen jetzt noch durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden.

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[IUM/th]

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