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05.10.2020; 15:14 Uhr
Neue Kammer für Urheberrecht am Landgericht München I
Neugründung soll für Entlastung sorgen

Am LG München I ist eine eigens auf das Urheberrecht spezialisierte Kammer geschaffen worden. Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung vom vergangenen Donnerstag bekannt.

Die neu gegründete 42. Kammer ist dabei insbesondere für alle Eingänge in Urheberrechtsstreitsachen in erster und zweiter Instanz sowie für alle Angelegenheiten aus dem Design- und Verlagsrecht zuständig. Die Kammer soll die übrigen Kammern, welche für den gewerblichen Rechtsschutz zuständig sind, entlasten, so das Gericht in der Pressemitteilung. Laut Landgerichtspräsidentin Dr. Andrea Schmidt werde durch die Neugründung der "Urhebergerichtsstandort München" weiter gestärkt. Die Schaffung der neuen Kammer wird nach Angaben des Gerichts maßgeblich durch den im Jahre 2019 beschlossenen "Pakt für den Rechtsstaat" finanziert.

Das LG München I ist gemäß § 45 Abs. 2 GZVJu für alle Urheberrechtsstreitsachen aus dem Bezirk des OLG München in erster und zweiter Instanz zuständig.

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[IUM/th]

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