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20.10.2020; 10:14 Uhr
Landtagspräsidentin von Baden-Württemberg hat Auskunftsanspruch gegen Google
OLG Stuttgart weist aber Anspruch gegen Facebook zurück

Die Landtagspräsidentin des baden-württembergischen Landtags Muhterem Aras hat wegen Hasskommentaren im Internet einen Auskunftsanspruch gegen Google. Das hat das OLG Stuttgart laut gestern veröffentlichter Pressemitteilung per Beschluss entschieden (4 W 55/20). In zwei weiteren Verfahren gegen Facebook lehnte das Gericht jedoch einen Anspruch ab (4 W 54/20; 4 W 56/20).

Auslöser der Kommentare war der Ausschluss des parteilosen Politikers Heinrich Fiechtner von einer Landtagssitzung im Juni 2020 durch Aras. Daraufhin wurde die Landtagspräsidentin auf Facebook unter anderem als "islamische Sprechpuppe" bezeichnet. In der Kommentarspalte eines von Fiechtner auf YouTube hochgeladenen Videos wurde Aras als "Gestapo Chefin", "Nazi", "Faschistin" und "staatsfeindliche Verbrecherin" bezeichnet. Wegen dieser Äußerungen begehrte sie Auskunft über die Nutzerdaten sowohl von Facebook als auch von YouTube.

Das OLG Stuttgart lehnte nun einen Anspruch gegen Facebook ab und bestätigte damit die Vorinstanz. Die Bezeichnung als "islamische Sprechpuppe" sei zwar persönlichkeitsrechtsverletzend, würde aber noch nicht die Schwelle zur Schmähkritik überschreiten. Anders sei dies jedoch bezüglich der Äußerungen auf YouTube zu bewerten. Diese seien grob ehrverletzend, womit ein Anspruch auf Auskunft gegen Google bezüglich der Bestandsdaten gemäß § 14 Abs. 3 TMG gegeben sei. Gegen alle drei Verfahren sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

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[IUM/th]

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