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02.11.2020; 11:55 Uhr
Keine Entschädigung für Fernsehanbieter "Camp TV" nach Entzug der Zulassung
OLG München sieht keinen Nachweis für entgangenen Gewinn

Der private Fernsehanbieter Camp TV hat gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) wegen des rechtswidrigen Entzugs der Rundfunkzulassung keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das hat laut beck-aktuell das OLG München entschieden (1 U 3572/18).

Dem privaten Fernsehanbieter wurde im Mai 2009 durch die BLM die Zulassung zur Ausstrahlung eines einstündigen bayerischen Fernsehfensters entzogen, da die Behörde nach gesellschaftsrechtlichen Veränderungen bei Camp TV eine Einschränkung der Meinungsvielfalt gesehen hatte. Diese Entscheidung befand das BVerwG im anschließenden Verfahren als rechtswidrig (vgl. BVerwG ZUM-RD 2012, 620). Deshalb begehrte das Unternehmen in der Folge Schadensersatz von der BLM.

Diesen Anspruch hat das OLG München nun laut dem Bericht jedoch verneint. Das Gericht halte es nicht für erwiesen, dass Camp TV aufgrund des Entzugs der Lizenz einen Schaden erlitten habe. Der Nachweis eines entgangenen Gewinns sei nicht geglückt, da das Unternehmen auch die vorherigen Jahre regelmäßig Verluste gemacht hätte. Das OLG München hat laut beck-aktuell die Revision nicht zugelassen.

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