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12.11.2020; 15:37 Uhr
Glyphosat-Gutachten: "Frag den Staat" siegt vor LG Köln
Vorläufiger Schlusspunkt in jahrelangem Verfahren

Laut dem Online-Portal "Frag den Staat" hat heute das LG Köln per Urteil entschieden, dass das Portal ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) über das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat veröffentlichen durfte und damit nicht gegen das Urheberrecht der Behörde verstoßen hat.

Damit endet vorläufig ein jahrelanger Rechtstreit, in dem das LG Köln "Frag den Staat" zunächst per einstweiliger Verfügung die Veröffentlichung untersagte (vgl. Meldung vom 4. April 2019), diesen Beschluss aber wenig später wegen Formfehler wieder aufhob (vgl. Meldung vom 4. Juli 2019). Wie das Portal weiter berichtet, möchte das BfR jedoch gegen das Urteil weiter vorgehen.

Erst jüngst entschied der BGH in der Entscheidung "Afghanistan Papiere II", dass die Veröffentlichung offizieller, bisher unveröffentlichter Dokumente eventuell durch die Schranke des § 50 UrhG gedeckt sein könnte (vgl. BGH ZUM 2020, 790).

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